pixi

FAQ KassensichV


Die Desktop-Applikation pixi POS hat das End-of-Life-Stadium erreicht und wird nicht mehr unterstützt oder weiterentwickelt. Diese Dokumentation dient nur zu Referenzzwecken.

Allgemein:

Die Webversion der Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr (Kassensicherungsverordnung - KassenSichV) finden Sie hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/kassensichv/BJNR351500017.html

Die FAQ des BSI finden Sie hier:
https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/DigitaleGesellschaft/Grundaufzeichnungen/FAQ/faq_node.html


Was versteht man unter der Belegausgabepflicht?

Im Gesetz wurde auch die Belegausgabepflicht festgelegt. Für jeden Geschäftsvorfall muss ab dem 01.01.2020 dem
Kunden ein Beleg ausgestellt werden. Unternehmen, die ein hohes Aufkommen und eine Vielzahl von Kunden haben, können jedoch einen Antrag auf Befreiung stellen.

Ein ordnungsgemäßer Beleg muss folgende Angaben enthalten:

  • vollständiger Name und vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers

  • Datum der Belegausstellung sowie Zeitpunkt von Vorgangbeginn und -ende

  • Menge und Art der gelieferten Gegenstände oder Umfang und Art der sonstigen Leistung

  • Transaktionsnummer, Entgelt und darauf entfallender Steuerbetrag

  • die Seriennummer des elektronischen Aufzeichnungssystems oder die Seriennummer des Sicherheitsmoduls.

  • Betrag je Zahlungsart

  • Signaturzähler

  • Prüfwert


Was versteht man unter der Kassenanmeldung?

Kassenanmeldung ab dem 01.01.2020 (spätester Zeitpunkt der Anmeldung (Nachfrist): 31.01.2020)

Ab dem 01.01.2020 müssen alle Vor-, Haupt- und Nebensysteme beim zuständigen Finanzamt registriert werden.

Folgende Angaben müssen gemeldet werden und sind dem Schreiben "Einführung des § 146a AO durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016; Anwendungserlass zu § 146a AO" unter 9. Mitteilungspflicht nach § 146a Abs. 4 AO zu entnehmen. Die Meldung gilt für nachfolgende Meldearten:

  • Anmeldung

  • Abmeldung

  • sowie Korrektur

  • und für das jeweils zu übermittelnde elektronische Aufzeichnungssystem anzugeben.

  • Name des Steuerpflichtigen (optional)

  • Steuernummer:

    • Der Steuerpflichtige hat im Zuge der Mitteilungspflicht nach § 146a Abs. 4 AO als eindeutiges Zuordnungskriterium seine Steuernummer mitzuteilen. Er kann zusätzlich seine Identifikationsnummer gemäß § 139b AO übermitteln. Nach der Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer gemäß § 139c AO ist diese zu übermitteln.

  • Art der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung:

  • Art des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems:

    • Eine Auswahl zur Art des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems wird im Meldeverfahren vorgegeben. (Descartes pixi setzt auf die Cloud-Lösung der fiskaly GmbH)

  • Anzahl der verwendeten elektronischen Aufzeichnungssysteme:

    • Jedes einzelne verwendete elektronische Aufzeichnungssystem ist in der Mitteilung aufzuführen. Sollten in Verbundsystemen mehrere Geräte mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung verbunden sein, so ist jedes einzelne verwendete Gerät dem Finanzamt mitzuteilen.

  • Seriennummer des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems:

    • Sie ist herstellerabhängig und von der Seriennummer der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung sowie der Zertifizierungs-ID zu unterscheiden.

  • Datum der Anschaffung des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems:

    • Das Datum der Anschaffung ist zu übermitteln. Werden elektronische Aufzeichnungssysteme nicht erworben, sondern z. B. geleast oder geliehen, ist statt des Anschaffungsdatums das Datum des Leasingbeginns / Beginn des Leihvertrags / Beginn der Zurverfügungstellung zu übermitteln.

  • Datum der Außerbetriebnahme des elektronischen Aufzeichnungssystems:

    • Das Datum der Außerbetriebnahme eines elektronischen Aufzeichnungssystems ist zu übermitteln. Die Mitteilung über die Außerbetriebnahme aller bisher im Betrieb eingesetzten elektronischen Aufzeichnungssysteme kann mit einer Mitteilung je Betriebsstätte / Einsatzort insgesamt erfolgen, ohne jedes einzelne elektronische Aufzeichnungssystem einzeln aufführen zu müssen

Die Mitteilung nach § 146a Abs. 4 Satz 2 AO ist innerhalb eines Monats nach Anschaffung oder Außerbetriebnahme des mitzuteilenden elektronischen Aufzeichnungssystems zu erstatten.

Diese sogenannte Mitteilungspflicht über die verwendete Kasse ist so lange, wie noch keine elektronische Meldung erfolgen kann, ausgesetzt. Somit gilt hier die gleiche Nichtbeanstandungsregelung mit Fristsetzung zum 31.03.2021. (30.09.2020).


Was ist ein(e) TSE|TSS - Technische Sicherheitseinrichtung|Technical Security System?

  • Die technische Sicherheitseinrichtung ist ein deutschlandweiter Standard mit dem alle Kassensysteme einheitlich zu verstehen und zu prüfen sind.

  • Eine TSE verfügt entsprechend über drei Teile:

    • ein Sicherheitsmodul zur Grundaufzeichnung der Daten

    • ein Speichermodul zur Einhaltung der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist

    • eine digitale Schnittstelle, um Daten an die Finanzprüfer übertragen zu könnenWas sind die die Vorteile der Cloud-Lösung gegenüber Hardwarelösungen?

  • keine Re-Zertifizierung nach Erreichen eines definierten Signaturen-Limits

  • keine Re-Zertifizierung nach Updates notwendig

  • die Zertifizierung ist in der Regel für 5 Jahre gültig (Im Falle von fiskaly sogar bis 2029)

  • keine Fragmentierung durch unters. Kassenystem-Hersteller

  • keine Vor-Ort-Einrichtung und Anbindung einer Hardware-TSE notwendig

Wie lauten die vertraglichen Rahmenbedingungen?

  • Sie schließen den Vertrag mit der Descartes Systems (Germany) GmbH im Moment der Beauftragung der kostenpflichtigen Lizenz über das ACCM, da fiskaly in der Regel nur Verträge mit Software-Anbietern, Großkunden mit eigener Filialinfrastruktur abschließt, haben wir einen Rahmenvertrag für unsere Kunden mit fiskaly abgeschlossen.

  • Der Vertrag beinhaltet zwei Bestandteile

    • 1.) die Absicherung der Transaktionen über eine zertifizierte TSE|TSS

    • 2.) die Export-Funktionalität via DSFinV‑K-Export nach Spezifikation des Bundesfinanzministeriums.

Welche zusätzlichen Lizenzkosten kommen auf mich zu?

  • Die zusätzlichen Lizenzkosten je registrierter und aktivierter Kasse belaufen sich auf 19€/monatlich

An wen kann ich mich im Fehlerfall wenden?

Ist die Archivierung der Transaktionen bzw. Exporte Bestandteil dieses Vertrags?

  • Die Archivierung in einem Drittsystem wie beispielsweise Markant oder DATEV ist nicht Bestandteil der Einrichtung, des Leistungsumfangs oder des Vertrags zwischen Ihnen <-> Descartes Systems (Germany) GmbH <-> fiskaly GmbH

Wie ist pixi mit fiskaly verbunden?

Komponenten einer TSE:

Was ist eine SMA(ERS)?

  • Eine Komponente der TSE (technische Sicherheitseinrichtung) ist die SMAERS (Security Module Application for Electronic Record Keeping System) Komponente. Es ist ein Sicherheitsmodul, das die abzusichernden Daten innerhalb einer Transaktion aufbereitet. Dieses Modul muss in das Kassensystem des Steuerpflichtigen integriert werden.

  • Die SMAERS Komponente muss am Aufzeichnungssystem, dem ERS (Electronic Record Keeping System), betrieben werden. Die Daten stammen von Aufzeichnungssystemen und deren Eingabegeräten wie beispielsweise einer Tastatur oder einer App auf einem Tablet. Im Signaturprozess sprechen SMAERS und CSP miteinander. Das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) zertifiziert die Komponenten wie die SMAERS nach bestimmten Schutzprofilen. https://kassensichv.net/glossar/

  • Im Falle von fiskaly wird immer der aktuell verfügbare fiskaly Client
    (com.fiskaly.client-windows-386-v1.2.100.dll - Stand 03.12.2020)
    bereitgestellt, auch wenn sich der Name der Versionierung systembedingt nicht ändert, Sie können den aktuell verfügbaren Client, jedoch auch direkt von fiskaly beziehen.
    Die SMAERS Komponente (com.fiskaly.client-windows-386-v1.1.600.dll) befindet sich im pixi Verzeichnis.

Was ist ein CSP?

  • Eine Sicherheits-Komponente der TSE ist der CSP (Cryptographic Service Provider). Hierbei handelt es sich um die Signatur-Einheit, welche mit kryptographischen Verfahren die abzusichernden Daten entsprechend verarbeitet. Damit werden unerkannte Manipulationen verhindert. Im Signaturprozess sprechen SMAERS und CSP über gesicherte Kanäle miteinander.

  • Hochleistungs-Signatureinheiten werden über das Schutzprofil der CSP‑L definiert. Hierbei handelt es sich um spezialisierte Server-Systeme in hochsicheren Rechenzentren.

  • Im Gegensatz zum CSP‑L ist ein CSP meist ein Chip, welcher nicht effizient im Netzverbund betrieben werden kann. Ein CSP Chip ist vorwiegend für einzelne Kassen geeignet. Die netzwerkfähige Variante des CSP‑L wurde entwickelt, damit es durch Clustering skalierbar ist, einen höheren Datendurchsatz ermöglicht und höhere Ausfallsicherheit gewährleistet.

  • Beide Varianten sind durch Schutzprofile des BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) definiert:

Welche Alternativen bestehen zu einer Cloud-Lösung?

Wo liegen die Daten? Wer hat Zugriff auf die Daten?

  • Die Daten werden in der fiskaly Cloud gespeichert. Das Hosting befindet sich in Frankfurt am Main.

DSFinV‑K:

Das Bundeszentralamt für Steuern hält unter folgendem Link die Spezifikation für die Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme (DSFinV-K) bereit:
https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Aussenpruefungen/DigitaleSchnittstelleFinV/digitaleschnittstellefinv_node.html
Die aktuelle DFKA-Taxonomie können Sie über folgenden Link anfragen: https://dfka.net/taxonomie/

Die DSFinV‑K ist in folgende Bereiche aufgeteilt:

  1. Einzelaufzeichnungsmodul

  2. Stammdatenmodul

  3. Kassenabschlussmodul


1.) Das Einzelaufzeichnungsmodul

  • Bonpos

    • Positionen auf dem Kassenbon mit Angabe des verwendeten USt-Satzes, der Menge und Art des Gegenstands

  • Bonkopf

    • Datei: Bon_Referenzen

    • Datei: TSE_Transaktionen

    • QR-Code: da dieser Bestandteil bis zuletzt als optional gekennzeichnet gewesen ist, wird er nicht zwingend vorausgesetzt, wir haben daher von einer Implementierung abgesehen

https://kassensichv.net/wp-content/uploads/2019/09/Musterbeleg-fertig-1-Kopie.jpg
(Copyright: fiskaly GmbH -> https://kassensichv.net/wp-content/uploads/2019/09/Musterbeleg-fertig-1-Kopie.jpg)


Wo finde ich die|das aktuelle(n) POS Rechnungstemplates?

Die aktuellen Templates können Sie sich aus der my. pixi App (Downloads ->Sonstiges ->Templates) herunterladen.

Die detaillierte Beschreibung der einzelnen Transaktions- und Vorgangstypen können Sie direkt bei der DFKA nachlesen:
https://dfka.net/wp-content/uploads/2019/08/20190802_DSFinV_K_V_2_0.pdf


Werden alle processTypes und Transaktionstypen
|Vorgangstypen (BON_TYP) von pixi unterstützt?

  • Wir untersützen nur den processType:

    • Kassenbeleg-V1

  • Wir unterstützen derzeit nicht die processTypes:

    • Bestellung-V1

    • SonstigerVorgang

  • Wir unterstützen derzeit den Transaktionstypen|Vorgangstypen:

    • Beleg

      • "Der Vorgangstyp „Beleg“ umfasst alle Vorgänge, die über die Kasse abgeschlossen werden. Der Vorgangstyp umfasst neben der Rechnung (§ 14 UStG) auch Gutschriften und Korrekturrechnungen. Beim Vorgangstyp „Beleg“ sind alle Zahlarten möglich. Der Vorgangstyp „Beleg“ ist immer dann zu wählen, wenn eine Änderung der Vermögenszusammensetzung des Betriebes aus dem Vorgang resultiert."

  • Wir unterstützen derzeit nicht die Transaktionstypen|Vorgangstypen:

    • AVBelegabbruch

    • AVBelegstorno

    • AVBestellung

    • AVRechnung

      • Der Vorgangstyp „AVRechnung“ hat keine Auswirkung auf weiterverarbeitende Prozesse innerhalb der Kasse. AVRechnung kann genutzt werden, um in der Kasse integrierte
        Warenwirtschaftssysteme nachvollziehbar abbilden zu können.
        Hinweis: Lieferung, Rechnung und Zahlung fallen zeitlich auseinander

    • AVSachbezug

    • AVSonstige

    • AVTraining

    • AVTransfer

2.) Das Stammdatenmodul

  • Datum und Uhrzeit

  • Start- sowie End-ID

  • Unternehmensdaten inkl. Steuernr. bzw. UStnr. und IDnr.

  • Namen und Orte der Betriebsstätten mit Kassen

  • Datei: Stamm_Orte (location.csv)

Diese Stammdaten wie Unternehmensdaten und Ort der Betriebsstätten lassen sich bei der Registrierung im fiskaly Dashboard erfassen und werden nicht aus pixi an fiskaly übermittelt.


3.) Das Kassenabschlussmodul

  • Datei: GV_Typ

  • Datei: Z_Zahlart

  • Datei: Z_Waehrungen

Werden alle Kassen-Typen unterstützt?

  • Wir unterstützen derzeit die Kassen-Typen:

    • MASTER

  • Wir unterstützen derzeit nicht die Kassen-Typen:

    • SLAVE_WITHOUT_TSS

    • SLAVE_WITH_TSS

"cash_register_type": {
        "type": "MASTER",
        "tss_id": "4F95D5D0-263F-4121-B9B9-04D95733BF61"
    },
    "brand": "Descartes pixi",
    "model": "POS",
    "software": {
        "brand": "pixi",
        "version": "20.12"
    },
    "base_currency_code": "EUR"

Werden alle Zahlungsarten (ZAHLART_TYP) von pixi unterstützt?

  • Wir untersützen derzeit diese Zahlungsarten:

    • Bar

      • Die Zahlart „Bar“ bildet alle Bargeldbewegungen innerhalb einer Kasse ab.

    • Kreditkarte

    • Unbar (Vorauskasse, EC-Karte, Lastschrift, Mail, Nachnahme, Offene Rechnung, PayPal)

      • Die Zahlart „Unbar“ bildet alle Sachverhalte ohne Bargeldbewegung ab. Dabei ist die Zahlart „Unbar“ als eine zusammenfassende Form für alle unbaren Zahlarten anzusehen. Dies ist eine Lösungsmöglichkeit für Kassen, die die unbaren Zahlarten nicht weiter differenzieren können.

  • Wir untersützen derzeit diese Zahlungsarten nicht:

    • EC-Karte (wir verwenden für EC-Karten Zahlungen auch die Zahlart Unbar)

      • Die Zahlart „ECKarte“ stellt alle über die Verwendung einer EC-Karte vereinnahmten bzw. verausgabten Zahlungen dar.

    • ElZahlungsdienstleister

    • Guthabenkarte

    • Keine

Werden alle spezifierten Geschäftsvorfalltypen (GV_TYP) von pixi unterstützt?

  • Nein wir unterstützen derzeit nur die hier als "unterstützt" gekennzeichneten Geschäftsarten, bitte teilen Sie uns über servicedesk@descartes.com mit, ob Sie weitere Geschäftsvorfälle im Einsatz haben und wir diese daher zwingend unterstützen müssen

  • Wir unterstützen:

    • Anfangsbestand

    • Auszahlung

    • Geldtransit

    • Umsatz

  • Wir unterstützen nicht:

    • Anzahlungseinstellung

    • Anzahlungsaufloesung

    • Aufschlag

    • EinzweckgutscheinKauf

    • EinzweckgutscheinEinloesung

    • MehrzweckgutscheinKauf

    • MehrzweckgutscheinEinloesung

    • DifferenzSollIst

    • Einzahlung

    • Forderungsentstehung

    • Forderungsaufloesung

    • Lohnzahlung

    • Pfand

    • PfandRueckzahlung

    • Privateinlage

      • wir können nicht zwischen Geldtransit und Privateinlage unterscheiden, eine Unterscheidung wäre nur über einen verpflichtenden Kommentar möglich

    • Privatentnahme

      • wir können nicht zwischen Geldtransit und Privatentnahme unterscheiden, eine Unterscheidung wäre nur über einen verpflichtenden Kommentar möglich

    • Rabatt - kompliziert in der Umsetzung, da es Einzelpositions-Rabatte und Rabatte auf die gesamte Bestellung gibt, darüberhinaus muss eine Verbindung über mehrere Tabellen hergestellt werden um an die Information zu gelangen

    • TrinkgeldAG

    • TrinkgeldAN

    • ZuschussEcht

    • ZuschussUnecht

Welche Kundendaten werden übergeben, wenn standardmäßig kein Kunde zum Beleg erfasst wird?

"buyer": {
"name": "Max Mustermann",
"type": "Kunde",
"buyer_export_id": "max@mustermann.de"
},


Werden Sitzungen ohne Transaktion protokolliert und an fiskaly übermittelt?

  • Sofern zwischen Start und Ende einer POS-Sitzung keine Transaktionen vorgenommen wurden, erfolgt auch keine Übertragung an fiskaly, ein späterer DSFinV‑K-Export über diese Sitzung ist daher nicht möglich.