Die Desktop-Applikation pixi POS hat das End-of-Life-Stadium erreicht und wird nicht mehr unterstützt oder weiterentwickelt. Diese Dokumentation dient nur zu Referenzzwecken.
Allgemein:
Die Webversion der Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs- und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr (Kassensicherungsverordnung - KassenSichV) finden Sie hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/kassensichv/BJNR351500017.html
Die FAQ des BSI finden Sie hier:
https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/DigitaleGesellschaft/Grundaufzeichnungen/FAQ/faq_node.html
Was versteht man unter der Belegausgabepflicht?
Im Gesetz wurde auch die Belegausgabepflicht festgelegt. Für jeden Geschäftsvorfall muss ab dem 01.01.2020 dem
Kunden ein Beleg ausgestellt werden. Unternehmen, die ein hohes Aufkommen und eine Vielzahl von Kunden haben, können jedoch einen Antrag auf Befreiung stellen.
Ein ordnungsgemäßer Beleg muss folgende Angaben enthalten:
vollständiger Name und vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers
Datum der Belegausstellung sowie Zeitpunkt von Vorgangbeginn und -ende
Menge und Art der gelieferten Gegenstände oder Umfang und Art der sonstigen Leistung
Transaktionsnummer, Entgelt und darauf entfallender Steuerbetrag
die Seriennummer des elektronischen Aufzeichnungssystems oder die Seriennummer des Sicherheitsmoduls.
Betrag je Zahlungsart
Signaturzähler
Prüfwert
Was versteht man unter der Kassenanmeldung?
Kassenanmeldung ab dem 01.01.2020 (spätester Zeitpunkt der Anmeldung (Nachfrist): 31.01.2020)
Ab dem 01.01.2020 müssen alle Vor-, Haupt- und Nebensysteme beim zuständigen Finanzamt registriert werden.
Folgende Angaben müssen gemeldet werden und sind dem Schreiben "Einführung des § 146a AO durch das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 22. Dezember 2016; Anwendungserlass zu § 146a AO" unter 9. Mitteilungspflicht nach § 146a Abs. 4 AO zu entnehmen. Die Meldung gilt für nachfolgende Meldearten:
Anmeldung
Abmeldung
sowie Korrektur
und für das jeweils zu übermittelnde elektronische Aufzeichnungssystem anzugeben.
Name des Steuerpflichtigen (optional)
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Steuernummer:
Der Steuerpflichtige hat im Zuge der Mitteilungspflicht nach § 146a Abs. 4 AO als eindeutiges Zuordnungskriterium seine Steuernummer mitzuteilen. Er kann zusätzlich seine Identifikationsnummer gemäß § 139b AO übermitteln. Nach der Einführung der Wirtschafts-Identifikationsnummer gemäß § 139c AO ist diese zu übermitteln.
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Art der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung:
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Art des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems:
Eine Auswahl zur Art des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems wird im Meldeverfahren vorgegeben. (Descartes pixi setzt auf die Cloud-Lösung der fiskaly GmbH)
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Anzahl der verwendeten elektronischen Aufzeichnungssysteme:
Jedes einzelne verwendete elektronische Aufzeichnungssystem ist in der Mitteilung aufzuführen. Sollten in Verbundsystemen mehrere Geräte mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung verbunden sein, so ist jedes einzelne verwendete Gerät dem Finanzamt mitzuteilen.
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Seriennummer des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems:
Sie ist herstellerabhängig und von der Seriennummer der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung sowie der Zertifizierungs-ID zu unterscheiden.
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Datum der Anschaffung des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems:
Das Datum der Anschaffung ist zu übermitteln. Werden elektronische Aufzeichnungssysteme nicht erworben, sondern z. B. geleast oder geliehen, ist statt des Anschaffungsdatums das Datum des Leasingbeginns / Beginn des Leihvertrags / Beginn der Zurverfügungstellung zu übermitteln.
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Datum der Außerbetriebnahme des elektronischen Aufzeichnungssystems:
Das Datum der Außerbetriebnahme eines elektronischen Aufzeichnungssystems ist zu übermitteln. Die Mitteilung über die Außerbetriebnahme aller bisher im Betrieb eingesetzten elektronischen Aufzeichnungssysteme kann mit einer Mitteilung je Betriebsstätte / Einsatzort insgesamt erfolgen, ohne jedes einzelne elektronische Aufzeichnungssystem einzeln aufführen zu müssen
Die Mitteilung nach § 146a Abs. 4 Satz 2 AO ist innerhalb eines Monats nach Anschaffung oder Außerbetriebnahme des mitzuteilenden elektronischen Aufzeichnungssystems zu erstatten.
Diese sogenannte Mitteilungspflicht über die verwendete Kasse ist so lange, wie noch keine elektronische Meldung erfolgen kann, ausgesetzt. Somit gilt hier die gleiche Nichtbeanstandungsregelung mit Fristsetzung zum 31.03.2021. (30.09.2020).
Was ist ein(e) TSE|TSS - Technische Sicherheitseinrichtung|Technical Security System?
Die technische Sicherheitseinrichtung ist ein deutschlandweiter Standard mit dem alle Kassensysteme einheitlich zu verstehen und zu prüfen sind.
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Eine TSE verfügt entsprechend über drei Teile:
ein Sicherheitsmodul zur Grundaufzeichnung der Daten
ein Speichermodul zur Einhaltung der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist
eine digitale Schnittstelle, um Daten an die Finanzprüfer übertragen zu könnenWas sind die die Vorteile der Cloud-Lösung gegenüber Hardwarelösungen?
keine Re-Zertifizierung nach Erreichen eines definierten Signaturen-Limits
keine Re-Zertifizierung nach Updates notwendig
die Zertifizierung ist in der Regel für 5 Jahre gültig (Im Falle von fiskaly sogar bis 2029)
keine Fragmentierung durch unters. Kassenystem-Hersteller
keine Vor-Ort-Einrichtung und Anbindung einer Hardware-TSE notwendig
Wie lauten die vertraglichen Rahmenbedingungen?
Sie schließen den Vertrag mit der Descartes Systems (Germany) GmbH im Moment der Beauftragung der kostenpflichtigen Lizenz über das ACCM, da fiskaly in der Regel nur Verträge mit Software-Anbietern, Großkunden mit eigener Filialinfrastruktur abschließt, haben wir einen Rahmenvertrag für unsere Kunden mit fiskaly abgeschlossen.
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Der Vertrag beinhaltet zwei Bestandteile
1.) die Absicherung der Transaktionen über eine zertifizierte TSE|TSS
2.) die Export-Funktionalität via DSFinV‑K-Export nach Spezifikation des Bundesfinanzministeriums.
Welche zusätzlichen Lizenzkosten kommen auf mich zu?
Die zusätzlichen Lizenzkosten je registrierter und aktivierter Kasse belaufen sich auf 19€/monatlich
An wen kann ich mich im Fehlerfall wenden?
pixi Support: servicedesk@descartes.com
fiskaly Support:
fiskaly Status Page: https://status.fiskaly.com/
Ist die Archivierung der Transaktionen bzw. Exporte Bestandteil dieses Vertrags?
Die Archivierung in einem Drittsystem wie beispielsweise Markant oder DATEV ist nicht Bestandteil der Einrichtung, des Leistungsumfangs oder des Vertrags zwischen Ihnen <-> Descartes Systems (Germany) GmbH <-> fiskaly GmbH
Wie ist pixi mit fiskaly verbunden?
Transaktionen und Kassenabschlüsse, die über das pixi POS erfasst worden sind, werden über die API zu fiskaly übertragen werden
Die Authentifizierung läuft über die fiskaly Sign API: https://developer.fiskaly.com/api/kassensichv/v1/
Komponenten einer TSE:
Was ist eine SMA(ERS)?
Eine Komponente der TSE (technische Sicherheitseinrichtung) ist die SMAERS (Security Module Application for Electronic Record Keeping System) Komponente. Es ist ein Sicherheitsmodul, das die abzusichernden Daten innerhalb einer Transaktion aufbereitet. Dieses Modul muss in das Kassensystem des Steuerpflichtigen integriert werden.
Die SMAERS Komponente muss am Aufzeichnungssystem, dem ERS (Electronic Record Keeping System), betrieben werden. Die Daten stammen von Aufzeichnungssystemen und deren Eingabegeräten wie beispielsweise einer Tastatur oder einer App auf einem Tablet. Im Signaturprozess sprechen SMAERS und CSP miteinander. Das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) zertifiziert die Komponenten wie die SMAERS nach bestimmten Schutzprofilen. https://kassensichv.net/glossar/
Im Falle von fiskaly wird immer der aktuell verfügbare fiskaly Client
(com.fiskaly.client-windows-386-v1.2.100.dll - Stand 03.12.2020)
bereitgestellt, auch wenn sich der Name der Versionierung systembedingt nicht ändert, Sie können den aktuell verfügbaren Client, jedoch auch direkt von fiskaly beziehen.
Die SMAERS Komponente (com.fiskaly.client-windows-386-v1.1.600.dll) befindet sich im pixi Verzeichnis.
Was ist ein CSP?
Eine Sicherheits-Komponente der TSE ist der CSP (Cryptographic Service Provider). Hierbei handelt es sich um die Signatur-Einheit, welche mit kryptographischen Verfahren die abzusichernden Daten entsprechend verarbeitet. Damit werden unerkannte Manipulationen verhindert. Im Signaturprozess sprechen SMAERS und CSP über gesicherte Kanäle miteinander.
Hochleistungs-Signatureinheiten werden über das Schutzprofil der CSP‑L definiert. Hierbei handelt es sich um spezialisierte Server-Systeme in hochsicheren Rechenzentren.
Im Gegensatz zum CSP‑L ist ein CSP meist ein Chip, welcher nicht effizient im Netzverbund betrieben werden kann. Ein CSP Chip ist vorwiegend für einzelne Kassen geeignet. Die netzwerkfähige Variante des CSP‑L wurde entwickelt, damit es durch Clustering skalierbar ist, einen höheren Datendurchsatz ermöglicht und höhere Ausfallsicherheit gewährleistet.
Beide Varianten sind durch Schutzprofile des BSI (Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik) definiert:
Welche Alternativen bestehen zu einer Cloud-Lösung?
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Option 1: Drucker
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Epson Bon Drucker
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Option 2: Hardware
Wo liegen die Daten? Wer hat Zugriff auf die Daten?
Die Daten werden in der fiskaly Cloud gespeichert. Das Hosting befindet sich in Frankfurt am Main.
DSFinV‑K:
Das Bundeszentralamt für Steuern hält unter folgendem Link die Spezifikation für die Digitale Schnittstelle der Finanzverwaltung für Kassensysteme (DSFinV-K) bereit:
https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Aussenpruefungen/DigitaleSchnittstelleFinV/digitaleschnittstellefinv_node.html
Die aktuelle DFKA-Taxonomie können Sie über folgenden Link anfragen: https://dfka.net/taxonomie/
Die DSFinV‑K ist in folgende Bereiche aufgeteilt:
Einzelaufzeichnungsmodul
Stammdatenmodul
Kassenabschlussmodul
1.) Das Einzelaufzeichnungsmodul
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Bonpos
Positionen auf dem Kassenbon mit Angabe des verwendeten USt-Satzes, der Menge und Art des Gegenstands
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Bonkopf
Datei: Bon_Referenzen
Datei: TSE_Transaktionen
QR-Code: da dieser Bestandteil bis zuletzt als optional gekennzeichnet gewesen ist, wird er nicht zwingend vorausgesetzt, wir haben daher von einer Implementierung abgesehen
https://kassensichv.net/wp-content/uploads/2019/09/Musterbeleg-fertig-1-Kopie.jpg
(Copyright: fiskaly GmbH -> https://kassensichv.net/wp-content/uploads/2019/09/Musterbeleg-fertig-1-Kopie.jpg)
Wo finde ich die|das aktuelle(n) POS Rechnungstemplates?
Die aktuellen Templates können Sie sich aus der my. pixi App (Downloads ->Sonstiges ->Templates) herunterladen.
Die detaillierte Beschreibung der einzelnen Transaktions- und Vorgangstypen können Sie direkt bei der DFKA nachlesen:
https://dfka.net/wp-content/uploads/2019/08/20190802_DSFinV_K_V_2_0.pdf
Werden alle processTypes und Transaktionstypen|Vorgangstypen (BON_TYP) von pixi unterstützt?
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Wir untersützen nur den processType:
Kassenbeleg-V1
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Wir unterstützen derzeit nicht die processTypes:
Bestellung-V1
SonstigerVorgang
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Wir unterstützen derzeit den Transaktionstypen|Vorgangstypen:
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Beleg
"Der Vorgangstyp „Beleg“ umfasst alle Vorgänge, die über die Kasse abgeschlossen werden. Der Vorgangstyp umfasst neben der Rechnung (§ 14 UStG) auch Gutschriften und Korrekturrechnungen. Beim Vorgangstyp „Beleg“ sind alle Zahlarten möglich. Der Vorgangstyp „Beleg“ ist immer dann zu wählen, wenn eine Änderung der Vermögenszusammensetzung des Betriebes aus dem Vorgang resultiert."
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Wir unterstützen derzeit nicht die Transaktionstypen|Vorgangstypen:
AVBelegabbruch
AVBelegstorno
AVBestellung
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AVRechnung
Der Vorgangstyp „AVRechnung“ hat keine Auswirkung auf weiterverarbeitende Prozesse innerhalb der Kasse. AVRechnung kann genutzt werden, um in der Kasse integrierte
Warenwirtschaftssysteme nachvollziehbar abbilden zu können.
Hinweis: Lieferung, Rechnung und Zahlung fallen zeitlich auseinander
AVSachbezug
AVSonstige
AVTraining
AVTransfer
2.) Das Stammdatenmodul
Datum und Uhrzeit
Start- sowie End-ID
Unternehmensdaten inkl. Steuernr. bzw. UStnr. und IDnr.
Namen und Orte der Betriebsstätten mit Kassen
Datei: Stamm_Orte (location.csv)
Diese Stammdaten wie Unternehmensdaten und Ort der Betriebsstätten lassen sich bei der Registrierung im fiskaly Dashboard erfassen und werden nicht aus pixi an fiskaly übermittelt.
3.) Das Kassenabschlussmodul
Datei: GV_Typ
Datei: Z_Zahlart
Datei: Z_Waehrungen
Werden alle Kassen-Typen unterstützt?
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Wir unterstützen derzeit die Kassen-Typen:
MASTER
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Wir unterstützen derzeit nicht die Kassen-Typen:
SLAVE_WITHOUT_TSS
SLAVE_WITH_TSS
"cash_register_type": {
"type": "MASTER",
"tss_id": "4F95D5D0-263F-4121-B9B9-04D95733BF61"
},
"brand": "Descartes pixi",
"model": "POS",
"software": {
"brand": "pixi",
"version": "20.12"
},
"base_currency_code": "EUR"
Werden alle Zahlungsarten (ZAHLART_TYP) von pixi unterstützt?
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Wir untersützen derzeit diese Zahlungsarten:
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Bar
Die Zahlart „Bar“ bildet alle Bargeldbewegungen innerhalb einer Kasse ab.
Kreditkarte
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Unbar (Vorauskasse, EC-Karte, Lastschrift, Mail, Nachnahme, Offene Rechnung, PayPal)
Die Zahlart „Unbar“ bildet alle Sachverhalte ohne Bargeldbewegung ab. Dabei ist die Zahlart „Unbar“ als eine zusammenfassende Form für alle unbaren Zahlarten anzusehen. Dies ist eine Lösungsmöglichkeit für Kassen, die die unbaren Zahlarten nicht weiter differenzieren können.
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Wir untersützen derzeit diese Zahlungsarten nicht:
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EC-Karte (wir verwenden für EC-Karten Zahlungen auch die Zahlart Unbar)
Die Zahlart „ECKarte“ stellt alle über die Verwendung einer EC-Karte vereinnahmten bzw. verausgabten Zahlungen dar.
ElZahlungsdienstleister
Guthabenkarte
Keine
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Werden alle spezifierten Geschäftsvorfalltypen (GV_TYP) von pixi unterstützt?
Nein wir unterstützen derzeit nur die hier als "unterstützt" gekennzeichneten Geschäftsarten, bitte teilen Sie uns über servicedesk@descartes.com mit, ob Sie weitere Geschäftsvorfälle im Einsatz haben und wir diese daher zwingend unterstützen müssen
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Wir unterstützen:
Anfangsbestand
Auszahlung
Geldtransit
Umsatz
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Wir unterstützen nicht:
Anzahlungseinstellung
Anzahlungsaufloesung
Aufschlag
EinzweckgutscheinKauf
EinzweckgutscheinEinloesung
MehrzweckgutscheinKauf
MehrzweckgutscheinEinloesung
DifferenzSollIst
Einzahlung
Forderungsentstehung
Forderungsaufloesung
Lohnzahlung
Pfand
PfandRueckzahlung
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Privateinlage
wir können nicht zwischen Geldtransit und Privateinlage unterscheiden, eine Unterscheidung wäre nur über einen verpflichtenden Kommentar möglich
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Privatentnahme
wir können nicht zwischen Geldtransit und Privatentnahme unterscheiden, eine Unterscheidung wäre nur über einen verpflichtenden Kommentar möglich
Rabatt - kompliziert in der Umsetzung, da es Einzelpositions-Rabatte und Rabatte auf die gesamte Bestellung gibt, darüberhinaus muss eine Verbindung über mehrere Tabellen hergestellt werden um an die Information zu gelangen
TrinkgeldAG
TrinkgeldAN
ZuschussEcht
ZuschussUnecht
Welche Kundendaten werden übergeben, wenn standardmäßig kein Kunde zum Beleg erfasst wird?
"buyer": {
"name": "Max Mustermann",
"type": "Kunde",
"buyer_export_id": "max@mustermann.de"
},
Werden Sitzungen ohne Transaktion protokolliert und an fiskaly übermittelt?
Sofern zwischen Start und Ende einer POS-Sitzung keine Transaktionen vorgenommen wurden, erfolgt auch keine Übertragung an fiskaly, ein späterer DSFinV‑K-Export über diese Sitzung ist daher nicht möglich.