Wichtige Begriffe und Konfiguration
Grundlegendes zur Mehrwertsteuerberechnung in pixi
pixi kümmert sich automatisch darum, dass Rechnungen mit der richtigen Mehrwertsteuer ausgewiesen werden. D. h. die Preise unter Bestellungen in pixi sind grundsätzlich die Preise, wie sie auf der Rechnung erscheinen.
Privatkunden innerhalb der EU (auch Deutschland) müssen Brutto-Preise bezahlen. Auf der Rechnung wird die Mehrwertsteuer aus dem Brutto-Preis errechnet und ausgewiesen.
Privatkunden aus Ländern, die nicht zur Europäischen Union gehören (Schweiz, Norwegen usw.) müssen auf ihre Bestellungen keine Mehrwertsteuer (MwSt.) zahlen. Auf der Rechnung werden die Preise dann als Netto ausgegeben und es wird keine Mehrwertsteuer ausgewiesen.
Geschäftskunden aus dem eigenen Land zahlen Brutto-Preise, können aber die ausgewiesene Umsatzsteuer als Vorsteuer absetzen.
Für Händler aus der Europäischen Union (Österreich, Italien usw., mit Ausnahme von Unternehmen aus dem eigenen Land) gilt die Regelung der innergemeinschaftlichen Lieferungen.
Besteuerung und Lieferschwelle in EU-Ländern
Die Lieferung in EU Länder mit deutscher Mehrwertsteuer ist nur bis zu gewissen Grenzen erlaubt, hier gilt eine sog. Lieferschwelle. Wenn diese Lieferschwelle erreicht ist, oder es absehbar ist, dass diese im Kalenderjahr erreicht wird, muss das Unternehmen die Mehrwertsteuer des belieferten Landes verlangen und diese auch in diesem Land abführen.
Bis zum 30.06.2021 galten eigene länderspezifische Umsatzschwellenwerte pro EU-Land.
Seit der Anwendung der zweiten Stufe des Mehrwertsteuer-Digitalpaktes zum 01.07.2021 und der Einführung der One-Stop-Shops (OSS) in der EU gilt ein gesamteuropäischer Umsatzschwellenwert von 10.000 Euro Netto für die Versendung von steuerpflichtigen Fernverkäufen an EU-Privatkunden. Eine Übersicht über die bereits erzielten steuerpflichtigen Nettoumsätze in die jeweiligen EU-Länder können Sie im pixi Berichte-Modul über den Bericht "Lieferschwelle EU (ab 01.07.2021)" in der Rubrik Standardberichte -> Buchhaltung abrufen.
Weitere Informationen zum One-Stop-Shop (OSS) finden Sie im OSS-Artikel.
Sollten Sie die Schwelle erreichen oder bereits erreicht haben, so müssen Sie die entsprechenden länderspezifischen Steuersätze im Shopsystem und in pixi hinterlegen. Die länderspezifischen Steuersätze unterliegen auch von Zeit zu Zeit Anpassungen, so dass Sie diese Änderungen auch in Ihrem Shopsystem wie auch in pixi und Ihrer Buchhaltung vornehmen müssen.
Besteuerung in Nicht-EU-Länder
Wenn Sie in Nicht-EU-Länder versenden, können ab bestimmten erzielten Umsätzen ebenfalls Einfuhrumsatzsteuern erhoben werden. Dies ist z.B. in der Schweiz oder Australien aber auch in vielen anderen Ländern möglich. Bitte informieren Sie oder Ihr Steuerberater sich über die konkreten nationalen Bestimmungen der jeweiligen Länder.
Auch in diesen Fällen ist eine entsprechende Konfiguration der jeweils länderspezifischen Steuersätze im Shopsystem und in pixi notwendig.
Konfiguration länderspezifischer Steuersätze
1. Konfiguration im Shop bzw. Vorsystem
Sobald Sie in allen EU-Ländern oder einem Nicht-EU-Land steuerpflichtig werden, müssen Sie die jeweiligen Steuersätze des Landes in Ihrem Shopsystem bzw. den Vorsystemen konfigurieren.
2. Konfiguration in pixi
Gleiches müssen Sie ebenfalls in pixi vornehmen. Das Shop- oder weitere Vorsysteme übertragen keine länderspezifischen Steuersätze an pixi! Über den Artikelimport wird lediglich die jeweilige Besteuerungsart (MwSt_High, MwSt_low, MwSt_none) übertragen.
Eine Liste aller EU-Länder finden Sie hier: https://europa.eu/european-union/about-eu/countries_de
Eine Anwendung neuer Steuersätze muss rechtzeitig vor Inkrafttreten in pixi konfiguriert werden und das Startdatum muss bei Konfiguration mindestens einen Tag in der Zukunft liegen damit dieser auch auf neu importierte Bestellungen angewendet werden kann.
Das Gültigkeits-Enddatum des gegebenenfalls vorher existierenden und noch geltenden Länder-Steuersatzes wird durch das Startdatum des neuen geltenden Steuersatzes eines Landes definiert und automatisch durch pixi angepasst.
Bereits zuvor importierte und noch nicht versandte Bestellungen müssen nochmals importiert werden, damit die noch alten Steuersätze in den Bestellungen durch die neuen geltenden Steuersätze in pixi überschrieben und die Mehrwertsteueranteile und der Nettobeträge neu berechnet werden. Ein erneuter Import von Bestellungen und der Aktualisierung der Bestellzeilen ist nur in den Bestellzeilen-Status ANG und HAL möglich.
Eine Anwendung neuer geltender Steuersätze ist bei einzelnen noch offenen Bestellungen mit älteren Steuersätzen in der Regel meistens ebenfalls manuell möglich, wenn das Land in der Versandadresse kurzzeitig geändert und wieder auf das zuvor importierte Bestimmungsland auf angepasst und anschließend erneut gespeichert wird.
Für Länder, für die bereits zuvor ein länderspezifischer Steuersatz in pixi hinterlegt war, darf keine Veränderung bereits bestehender Mehrwertsteuer-Einträge stattfinden, sondern es muss ein neuer Eintrag für dieses Land erstellt werden, da sonst die vorher geltenden Steuersätze nicht mehr historisch abrufbar sind! Dies gilt auch, wenn sich z.B. nur der normale oder nur der ermäßigte Steuersatz eines Landes ändert.
Zur Konfiguration eines länderspezifischen Steuersatzes für ein Land müssen Sie über die pixi Administratorrolle verfügen und gehen wie folgt vor:
2.1. Anlegen der Mehrwertsteuersätze
Öffnen Sie das pixi ControlCenter -> Reiter Tabellen -> Mehrwertsteuersätze
Legen Sie einen neuen Mehrwertsteuersatz mit den landespezifischen Steuersätzen an. Bitte verändern Sie keine bereits existierenden Datensätze.
Nachfolgend ist dies zum Beispiel für Österreich mit Gültigkeit ab 01.07.2021 erklärt:
MwSt (normal):
MwSt (normal) Text: 20,00
MwSt (niedrig):
MwSt (niedrig)Text: 10,00
Land: Österreich
MwSt-Anteil Versandkosten: aktiviert
Versandkosten mit normalen MwSt.-Satz: deaktiviert
Von: 01.07.2021
Bis: wird automatisch von pixi auf den 31.12.2999 gesetzt
DATEVkonto hat Vorrang vor MwSt.-normal: z.B. 83200
DATEVkonto hat Vorrang vor MwSt-ermäßigt: z.B. 83210
DATEV Steuercode hat Vorrang vor MwSt. normal: frei lassen
DATEV Steuercode hat Vorrang vor MwSt. ermäßigt: frei lassen
DATEV-Konto hat Vorrang für Versandkosten mit MwSt. normal: z.B. 83200
DATEV-Konto hat Vorrang für Versandkosten mit MwSt. ermäßigt: z.B. 83210
DATEV-Konto hat Vorrang für Rabatte mit MwSt. normal: z.B. 83200
DATEV-Konto hat Vorrang für Rabatte mit MwSt. ermäßigt: z.B. 83210
DATEV-Erlöskonten-Felder werden von pixi automatisch mit einem Platzhalter vorausgefüllt, können aber jederzeit durch Erlöskonten überschrieben bzw. nachträglich geändert werden, so dass Falschbuchungen bei bisher noch nicht bekannten und hinterlegten Erlöskonten vermieden werden
Für EU-Länder wird die Aktivierung der Berechnung der Ländermehrwertsteuer im pixi ControlCenter -> Tabelle -> Länder automatisch vorgenommen, insofern dies vorher noch nicht geschehen war - für Nicht-EU-Länder muss dies im nachfolgenden Punkt "Aktivierung der Ländermehrwertsteuer" allerdings noch weiterhin separat erfolgen
Kunden, die die pixi Buchhaltungsschnittstelle nicht nutzen, können die Felder, welche mit DATEV beginnen, ignorieren und frei lassen.
Ob auf Ihrer Datenbank die pixi Buchhaltungsschnittstelle generell aktiviert ist, können Sie im pixi ControlCenter unter dem Reiter Datenbank Einstellungen -> Zahlungen -> DATEV-Export in der Einstellung Datev-Schnittstelle prüfen.
2.2 Aktivierung der Ländermehrwertsteuer (für Nicht-EU-Länder)
Öffnen Sie das pixi ControlCenter -> Reiter Tabellen -> Länder
Öffnen Sie mit einem Doppelklick oder über die Schaltfläche Datensatz bearbeiten das Land für den soeben neu angelegten Steuersatz. Der Parameter MwSt berechnen sollte bereits für alle EU-Länder aktiviert sein. Aktivieren Sie bitte nun zusätzlich noch den Parameter MwSt. des Landes verwenden.
Unterschiedliche Artikelbesteuerung in EU Ländern
Beim Versand in EU Länder und beim Erreichen von Lieferschwellen gilt es einiges zu beachten. So gibt es in der EU von Land zu Land unterschiedlich anzuwendende Besteuerungssätze für einzelne Artikel oder ganze Artikelgruppen.
pixi importiert gemäß der BMEcat-Spezifikation keine direkt genannten Steuersätze von Artikeln aus den Shopsystemen, sondern legt nur global für einen Artikel fest ob dieser einen hohen oder niedrigen oder ggf. sogar einen Nullsteuersatz (z. B. Gutscheine) innehat.
Der Steuersatz eines Artikels ist in pixi nicht variabel für jedes Land einstellbar. Damit sind alle Beispiele gemeint, welche z. B. in Land A Mwst-Satz hoch und in Land B MwSt-Satz niedrig besitzen. Bitte prüfen Sie, inwiefern Sie solche Produktgruppen verkaufen und beachten Sie die nachfolgenden Möglichkeiten zur Lösung dieser steuerrechtlichen Thematik.
Solange Sie keine Lieferschwelle in dem betroffenen Lieferland überschritten haben, so ist diese Thematik für Sie unbedeutend, da Sie dann der Besteuerung im Ursprungsland unterliegen.
Lösungsansätze
Sollten Sie Produktgruppen besitzen, welche in unterschiedlichen Ländern unterschiedliche Steuersätze besitzen, dann gibt es folgende Lösungsansätze:
Artikel werden grundlegend mit hohem Steuersatz angelegt (im artikelführenden System) und zu pixi importiert.
Alle Artikel werden im Lieferschwellenland mit dem hohen Steuersatz besteuert (Mehrwertsteuersätze-Tabelle).
Individuelle Artikelbesteuerung im Lieferschwellenland durch Anlegen von Bundles. Das Bundle wird genutzt für das Lieferschwellenland und der Bundle-Artikel für das Ursprungsland.
Hinweis: Wenden Sie sich für etwaige Anpassungen bitte in jedem Fall an servicedesk@descartes.com.
Gebiete mit Sonderregelungen
Einige Gebiete innerhalb der EU, wie zum Beispiel Helgoland, gehören nicht zum Zollgebiet der EU.
In diesem Fall muss eine steuerfreie Rechnung ausgestellt werden. (siehe Nettopreise für diese Bestellung)
Die Liste aller betroffenen Gebiete finden Sie unter folgendem Link:
https://www.zoll.de/DE/Privatpersonen/Reisen/Reisen-innerhalb-der-EU/Steuern/Gebiete-mit-Sonderregelungen/gebiete-mit-sonderregelungen_node.html
Wichtige Begriffe und Einstellungen
Die Bestimmung des anzuwendenden Mehrwertsteuersatzes hängt von mehreren Faktoren ab und erfordert eine korrekte Konfiguration von pixi. Das folgende Schema verwendet einige wichtige Begriffe, die vorab erklärt werden müssen:
Nettopreise für diese Bestellung: Checkbox im Reiter "Bestellungen" des pixi Kundenservice. Soll eine B2C-Bestellung mehrwertsteuerfrei sein, so kann dies durch Auswählen dieser Option erzwungen werden.
MwSt. berechnen: im pixi Control Center > Reiter Tabellen > Tabelle Länder kann pro Land definiert werden, ob Mehrwertsteuer bei Versand in dieses Land berechnet werden muss.
MwSt. des Landes verwenden: im pixi Control Center > Reiter Tabellen > Tabelle Länder kann pro Land definiert werden, ob die Mehrwertsteuer des Landes verwendet werden soll. Soll also beispielsweise bei Versand nach Österreich die österreichische Mehrwertsteuer verwendet werden (da die Lieferschwelle erreicht wurde), so muss diese Checkbox aktiviert sein.
Standard-Location und Land im pixi Control Center > Reiter Tabellen > Locations: Definieren Sie hier den Standard-Standort, der für die Bestimmung des Mehrwertsteuersatzes maßgebend ist. Ist Ihr Hauptsitz in Deutschland, so sollte hier Deutschland hinterlegt werden. Es kann nur eine Location als Standard definiert werden. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang den Abschnitt Bestimmung des Mehrwertsteuersatzes - Schritt 1.
Land für die MwSt. des Shops: im pixi Control Center > Reiter Tabellen > Tabelle Shops kann pro Mandant hinterlegt werden, welches Land für die Bestimmung des MwSt.-Satzes relevant ist. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang den Abschnitt Bestimmung des Mehrwertsteuersatzes - Schritt 1.
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Standard-MwSt.-Sätze: Im pixi Control Center > Reiter Tabellen > Mehrwertsteuersätze werden die jeweiligen Prozentsätze für die anzuwendende Mehrwertsteuer bei der Preisberechnung hinterlegt. Als Standard-MwSt.-Satz wird der Eintrag der Tabelle Mehrwertsteuersätze bezeichnet, für den kein Land hinterlegt ist.
Achtung: Das Löschen des Mehrwertsteuersatzes, bei dem kein Land hinterlegt ist, kann zu unerwarteten Fehlern führen. Löschen bzw. bearbeiten Sie daher niemals diesen Datensatz!
Standardland: das Standardland ist wichtig, um zu bestimmen, ob es sich bei der Bestellung um einen Inlands- oder Auslandsversand handelt. Das Standardland wird wie folgt festgelegt:
Land der Standard-Location
Wurde keine Standard-Location definiert oder ist kein Land hinterlegt: Land des Shops ("Land für die MwSt." in der Tabelle Shops)
Ist für das Land des Shops kein MwSt.-Satz in der Tabelle Mehrwertsteuersätze hinterlegt, so wird der Standard-MwSt.-Satz verwendet, d.h. der Eintrag in der Tabelle Mehrwertsteuersätze, für den kein Land hinterlegt ist.
Schema zur Bestimmung des Mehrwertsteuersatzes
Die Bestimmung des Mehrwertsteuersatzes für Artikel einer Kundenbestellung erfolgt in 2 Schritten:
Bestimmung des Landes, welches den anzuwendenden Mehrwertsteuersatz bestimmt.
Bestimmung des Bestelltyps (B2C/B2B) sowie Auswahl des Artikelmehrwertsteuersatzes (0 %, ermäßigt oder normal)
Dieses Schema beschreibt die Vorgehensweise ab pixi ELI. Für frühere Versionen lesen Sie bitte hier: Berechnung der Mehrwertsteuer bis pixi LOU
Schritt 1 - Bestimmung des Landes
Schritt 2 - Auswahl des anzuwendenden Mehrwertsteuersatzes